Antwort des Sprechers des DVRK-Außenministeriums (Februar 2017) - Nordkorea-Information

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Antwort des Sprechers des DVRK-Außenministeriums (Februar 2017)

Antwort des Sprechers des DVRK-Außenministeriums

Die USA und die ihnen hörigen Kräfte problematisieren den Probeschuss unserer strategischen ballistischen Boden-Boden-Mittellangstreckenrakete. Diesbezüglich antwortete am 15. Februar 2017
der Sprecher des DVRK-Außenministeriums auf die Frage eines Journalisten der KZNA wie folgt:

Am 13. Februar 2017
problematisierte der von den USA geführte UN-Sicherheitsrat unseren Probeschuss als irgendeine „Resolutionenverletzung“ und veröffentlichte schriftliche Mitteilung über „zusätzliche wichtige Maßnahme“.

Der Probeschuss unserer strategischen ballistischen Boden-Boden-Mittellangstreckenrakete in unserer Republik ist ein Kettenglied im regelmäßigen Prozess beim Verlauf der Durchsetzung der Staatsrichtlinie für die parallele Entwicklung.

Der hoch verehrte oberste Führer Genosse Kim Jong Un erklärte in der diesjährigen Neujahrsansprache, dass die Vorbereitungen für den Probestart von ballistischen Interkontinentalraketen ihr Endstadium erreichten. Danach deklarierten wir mehrmals offiziell, nach dem Beschluss des Obersten Befehlshabers der KVA in beliebiger Zeit die Maßnahme zur Hochentwicklung der Atomstreitkräfte zu treffen.

Das ist selbstverteidigende Maßnahme dazu, vor der Bedrohung durch den Atomkrieg der USA und der ihnen hörigen Kräfte die Souveränität und das Existenzrecht konsequent zu schützen und den Frieden der Koreanischen Halbinsel und die Sicherheit der Region zuverlässig zu gewährleisten.

Als legitimes Recht eines souveränen Staates kann niemand es diffamieren.

Der UN-Sicherheitsrat betrachtet unsere Tests für die Selbstverteidigung als „Verletzung an Gesetzen“ und merkt kein einziges Wörtchen über die Tests der USA und anderer Länder. Schon seit langem verlor dieser Rat im Höhepunkt des doppelten Maßstabes seine Befugnis über Verleumdung unserer gerechten selbstverteidigenden Maßnahme.

Von der Handlung dieses Rates im doppelten Maßstab nicht richtig zu unterscheiden und blindlings der Resolution dieses Rates zu folgen – das ist ja keine richtige Ausführung der Pflicht der UN-Mitglieder oder des UN-Generalsekretärs.

In der UNO-Charta gibt es nichts, den Atomtest und Raketenprobeschusses als Gesetzwidrigkeit zu definieren. Demnach erkennen wir selbst die „Resolution“ dieses Rates, der unseren Atomtest und Raketenprobeschuss als „Gesetzwidrigkeit“ betrachtet, nicht an und werden auch zukünftig niemals anerkennen.

Wir weisen schriftliche Mitteilung dieses Rates total zurück, der von unseren gerechten Forderungen abgewendet und in Angst vor der Gewaltherrschaft der USA das Recht eines souveränen Staates problematisiert hat.


Naenara, Februar 2017

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