Gewährleistung der Kinderrechte
Die Gewährleistung der Kinderrechte ist eine wichtige Politik der DVR Korea
Seitdem die UN-Konvention über das Kinderrecht angenommen wurde (20. November 1989), sind schon 25 Jahre vergangen.
In dieser Konvention wurden die internationalen Rechtsnormen und -vorschriften über das Grundrecht der Kinder definiert. Mit dem Ziel, gesellschaftliche Haltung und Gesetze und deren Praxis der Länder gegenüber den Kindern zu verändern, die Lösungswege der Fragen bezüglich der Kinder darzulegen und die Quellen für die Leistung von dementsprechenden notwendigen Arbeiten zu mobilisieren, wurde diese Konvention bei der 44. UN-Vollversammlung angenommen.
Diese Konvention beansprucht hauptsächlich maximale Gewährleistung der Lebens- Existenz- und Entwicklungsrechte der Kinder, ihre Gesunderhaltung im höchsten Niveau, Einführung ihrer unentgeltlichen Grundschulpflicht, Schutz der Waisen- und Adoptivkinder. Sie besteht aus 3 Kapiteln und 54 Artikeln.
Am 23. August Juche 79 (1990) unterschrieb die DVRK diese Konvention, trat am 21. September 1990 ihr bei und führt bisher nach dieser Konvention ihre Pflicht vernünftig aus.
Seit langem ist die Gewährleistung der Kinderrechte eine wichtige Politik unserer Republik.
Nach ihrer Geburt bekommen die Kinder ihren eigenen Namen und unter der Aufmerksamkeit des Staates die regelmäßige Untersuchung des Gesundheitszustands und leben unter der Pflege und Erziehung.
Die Kinder genießen die Vergünstigungen des allgemeinen obligatorischen zwölfjährigen Bildungssystems einschließlich der Vorschulpflicht in Kindergarten. Vielerorts im Lande wurden die Entbindungskliniken, Kinderkrippen und –gärten gebaut und sind die Kulturparks und Spielplätze ausgezeichnet ausgestaltet.
Nach den Begabungen und Talenten die Schüler lernen die Schüler in Schülerpalästen und -kulturhäusern mit den voll ausgebreiteten Flügeln der Hoffnungen und verbringen in Kinderferienlagern glückliche Tage. In den letzten Jahren wurde in der Stadt Pyongyang die Okryu-Kinderklinik gebaut.
In der DVRK ist ökonomische Ausbeutung der Kinder und die Erzwingung der Kinderarbeit undenkbar. Die Kinder genießen einen sonderbaren Schutz des Staates und der Gesellschaft, was von Gesetzen zuverlässig gewährleistet wird.
In diesem Land wird große Aufmerksamkeit auf elternlose Kinder gerichtet.
Überall im Lande sind Kleinst- und Kleinkinderheime errichtet; in der jüngsten Zeit wurden am Ufer des Flusses Taedong in Pyongyang das Pyongyanger Kleinst- und Kleinkinderheim als glückliche Wiege der Kinder und der weltweit einzige Kinderpalast neu und ausgezeichnet gebaut.
Die Regierung unserer Republik kümmert sich warmherzig um die Kinder, damit sich ihre Gesichter nicht verfinstern. Dank ihrer Fürsorge entwickeln sich die elternlosen Kinder zu zuverlässigen Herren des Landes.
Die Regierung unserer Republik unternimmt unermüdliche Anstrengungen für ausreichende Gewährleistung der Rechte der Kinder und ihr Wohlleben.
Naenara, Nov. 2014