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Wie ihr sicherlich wisst gibt es in DE die Niederlassungserlaubnis (auch unbefristeter Aufenthaltstitel genannt.)
Mit ihr kann man ungehindert eine Erwerbstätigkeit ausüben
Sie läuft nie ab.
Meine Frage: Gibt's soetwas auch in Nordkorea?
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(12.07.2013, 19:57)Radiofan schrieb: Wie ihr sicherlich wisst gibt es in DE die Niederlassungserlaubnis (auch unbefristeter Aufenthaltstitel genannt.)
Mit ihr kann man ungehindert eine Erwerbstätigkeit ausüben
Sie läuft nie ab.
Meine Frage: Gibt's soetwas auch in Nordkorea?
Vielleicht kannst Du hier mal fragen.
http://northkoreanlawyer.com/hay.html
Es gibt einige (wenige) Auslaender, die langfristig in Nordkorea leben, Hr. Hay wohl seit 1990.
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15.07.2013, 08:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.07.2013, 08:15 von Bulungi.)
Ja, diese Regelung existiert. Jedoch ist auch mir nicht im Detail bekannt woran sie genau geknüpft ist. Mr. Hay habe ich 2008 einmal pers. in Pyongyang kennen gelernt (Diplomatenclub). Er berichtete mir damals auch das er seit 1990 in Pyongyang lebe und von dort Geschäfte führe. Jedoch unterliegt er auch den landesüblichen Regularien für Ausländer. Mit kleinen Ausnahmen.