Na ja Schwabe, die Botschaften sozialistischer Länder sind im gegensatz zu den normalen Botschaften nicht die Kummerkästen der Reisenden oder Auskunftteien Ungebildeter, wie wir es sind. Sie sind reine Interessenvertretungen des Staates. Mehr brauchen sie auch nicht zu sein, zum Beispiel wegen fehlenden Besucher/Reisender. Außerdem will ich mich nicht lächerlich machen, wie zum Beispiel mein Fastnachbar, kennst ihn bestimmt, der mit dem angeblich aufgefressenem deutschen Riesenrammler (was mich und ihn brennend interessiert).
Lassen wir es einfach im Raum stehen, sozusagen als eine Aufgabe aus "Jugend forscht" für die jüngeren unter uns.
30.08.2012, 21:19 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.08.2012, 21:19 von NichtHurz.)
Also gestern hat kadarjanos (ich glaub als Einziger) eine vernünftige Antwort gebracht.
Laut dieser (und Fotobeweis), steht das Verlassen des Landes unter Strafe sollte dieses nicht genehmigt sein. Diese beträgt wenn ich mich Recht entsinne mindestens 5 oder 7 Jahre "Umerziehungslager" und möglicher Besitzentzug. Persönliche Gründe wie bspw. eine Reise, Verwandte, Auswanderung etc. sind gar nicht erst in Erwägung zu ziehen würde ich daraus schließen. Wer das Land illegal verlässt hat entweder mit dem genannten "Umerziehungslager" oder der Todesstrafe zu rechnen. Inwiefern dabei die Familie beeinflusst wird kann ich nicht sagen. Doch schätze ich, dass der Besitzentzug die Familie in großem Maße beeinflusst und trifft.
Ich weiß jedoch nicht ansatzweise wie es bei den Gastarbeitern aussieht.
(30.08.2012, 21:56)Schwabe schrieb: dass eine illegale, also nicht genehmigte, Ausreise hart bestraft wird, wissen wir.
Die interessante Frage ist für mich: Unter welchen Umständen wird eine Ausreise genehmigt?
Ohne es genau zu wissen, schätze ich die Ausreise wird lediglich als Gastarbeiter (mit Repressionen bei Nichteinhaltung bestimmter Richtlinien bspw. gegen die Familie o.ä), Sportler (wobei hier denke ich bereits im Voraus Treue usw. überprüft wird und das Leben sicher nicht schwerer wird), Politiker/Diplomat (ist denke ich klar, diese genießen wohl auch die größtmöglichen Freiheiten, da ja auch die engste Familie mitkommen kann (meines Wissens nach)) oder als überprüfter Bürger mit gehobenem Status in grenznahes Gebiet erlaubt.
All diese Angaben ohne Gewähr, doch sind alle dies Dinge von denen ich gehört habe und wie ich sie mir gut vorstellen kann.
Dass Nordkooreaner ohne besondere Genehmigung der Behördeen nicht ausreisen dürfen, ist wohl unstrittig. Gibt es aber irgendwelche Gesetze, die das explizit regeln oder ist das etwa ein selbstverständlicher Grundsatz? Ohne Gesetz in einem Rechtsstaat keine Strafe, aslo müsste das Ausreisevebot normiert sein. Und das per Verfassung die Ausreise nicht ausdrücklich erlaubt ist, heisst ja nicht, daß man sie verbietet. Für uns wäre das Verlassen Deutschlands ja auch so selbstverständlich, daß wir keine Erlaubnis erwarten würden.
Gastarbeiter oder spezielle Sportler und Künstler z.B. können ja ausreisen, hier wären nur die Druckmittel interessant, welche die Rückkehr gewährleisten . Denn trotz der paradiesischen Zustände in NK wird es immer welche geben, denen eine andere Gegend besser gefällt, so verwerflich das manche auch finden mögen.
Ich mutmasse, daß die Regeln und Strafen sehr denen der Ex- DDR ähneln, vielleicht noch etwas rigoroser bei der Bestrafung/Einbeziehung der Familie? Mehr als an der Grenze erschossen werden geht ja im Ergebnis auch in NK nicht, oder? Und Umerziehungslager oder Bautzenknast ist im wesentlichen auch nur ein begrifflicher Unterschied.
Aber ohne entsprechende Unterlagen, Schriftstücke und Beweise sind das Spekulationen zum Thema, zumindest bezüglich der Details. Ich habe aber keine Gesetzestexte oder andere Regeln hierzu gefunden, die eine klare Rechtlage vermitteln.
"Laut dieser (und Fotobeweis), steht das Verlassen des Landes unter Strafe sollte dieses nicht genehmigt sein. Diese beträgt wenn ich mich Recht entsinne mindestens 5 oder 7 Jahre "Umerziehungslager" und möglicher Besitzentzug."
@Leser Das ist auf jeden Fall per Gesetz geregelt. Hierzu müsste man noch einmal kadarjanos fragen, ob er das Bild aus dem nordkoreanischen Gesetzbuch noch ein weiteres Mal posten würde. Bei den Jahren bin ich mir nicht sicher, aber es sind sicher 5 oder 7.
31.08.2012, 08:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2012, 08:46 von kadarjanos.)
(30.08.2012, 22:22)NichtHurz schrieb: "Laut dieser (und Fotobeweis), steht das Verlassen des Landes unter Strafe sollte dieses nicht genehmigt sein. Diese beträgt wenn ich mich Recht entsinne mindestens 5 oder 7 Jahre "Umerziehungslager" und möglicher Besitzentzug."
@Leser Das ist auf jeden Fall per Gesetz geregelt. Hierzu müsste man noch einmal kadarjanos fragen, ob er das Bild aus dem nordkoreanischen Gesetzbuch noch ein weiteres Mal posten würde. Bei den Jahren bin ich mir nicht sicher, aber es sind sicher 5 oder 7.
Danke, der Artikel ist zwar inhaltlich etwas unbestimmt aber ausreichend, um einige Mutmassungen zu belegen. Dennoch müsste es, um nicht der Willkür Tür und Tor zu öffen, noch viele weitere Bestimmungen (Rechtverordnungen, Ausfürhrungsbestimmungen oder Parteianweiseungen etc.) geben.
Welche exemplarischen Fälle aus der angewandten Praxis sind eigentlich bekannt und belegt?
... who defects to a foreign country or to the enemy in betrayal of the country and the people ...
... wer in ein anderes Land oder zum Feind überläuft und dabei Verrat am Land und am Volk begeht ...
es geht nicht einfach um das Verlassen des Landes, sondern um eine feindliche Handlung gegenüber dem eigenen Land.
der Paragraph schließt wohl z.B. nicht ein, sich einen (illegalen) Job in China zu suchen.
Wenn man sich chinesische Medien anssieht, sind Grenzübertritte und illegale Beschäftigungen von Nordkoreanern in Nordost-China häufig, die Grenze ist ausgesprochen durchlässig.
(31.08.2012, 10:29)Blauer Apfel schrieb: Bitte einmal genau lesen:
... who defects to a foreign country or to the enemy in betrayal of the country and the people ...
... wer in ein anderes Land oder zum Feind überläuft und dabei Verrat am Land und am Volk begeht ...
es geht nicht einfach um das Verlassen des Landes, sondern um eine feindliche Handlung gegenüber dem eigenen Land.
der Paragraph schließt wohl z.B. nicht ein, sich einen (illegalen) Job in China zu suchen.
"wohl"... aber sicher weiß man es nicht. Mir scheint, als läge das sehr im Ermessen des jeweiligen Beamten, wie ein Verlassen des Landes zu interpretieren ist. Tatsächlich kann man ja bei einem Nordkoreaner, der beim Durchschreiten oder -schwimmen des Yalu erwischt wird, praktisch nicht nachweisen, zu welchem Zweck er das getan hat.
(31.08.2012, 10:29)Blauer Apfel schrieb: Wenn man sich chinesische Medien anssieht, sind Grenzübertritte und illegale Beschäftigungen von Nordkoreanern in Nordost-China häufig, die Grenze ist ausgesprochen durchlässig.
das hast du schon öfter erwähnt. Allerdings sagst du selbst, dass deren Beschäftigung illegal ist. Und ich sage: Nicht nur deren Beschäftigung, auch der Aufenthalt, wenn sie kein Visum haben.
Ich habe schon vielfach gehört (zugegen, aus westlichen Medien, aber dennoch aus mehreren verschiedenen), dass Nordkoreaner ohne Visum, die in China aufgegriffen werden, nach Nordkorea überstellt werden (zumindest theoretisch, gemäß Gesetz; dass es in China viele Schlupflöcher gibt, weiß ich auch). Und aus den (wiederum: westlichen) Medien habe ich, dass die dann oft ins Arbeitslager kommen.
Also entweder ist das alles nur Lüge, oder die Nordkoreaner halten sich nicht nur nach chinesischem Gesetz illegal in China auf, sondern sind auch nach nordkoreanischem illegal ausgereist.