23.01.2013, 16:42
(23.01.2013, 09:28)K70-Ingo schrieb: Da meine verwahrte original nordkoreanische Handy-Verpackung/Versiegelung jetzt auch zu den unwiederbringlichen Souveniers gehört
Falsch, jedenfalls dann, wenn man sein Handy freiwillig abgibt. Dann ist das von dir als "Souvenir" bezeichnete Teil nicht "unwiederbringlich"