(15.11.2012, 15:57)Juche schrieb:Das ist keine Argumentation, sondern ein Gleichnis, welches aufzeigt, welcher Fehler begangen wird, wenn man die verlinkte youtube Quelle als einen Beweis bzw. Antwort auf die Frage von Erwin Lindemann anführen will!(15.11.2012, 15:14)NGO schrieb: Entschuldigung, aber das ist doch echt wieder so ein selbsterteilter Freispruch nach dem folgenden Prinzip:
Frage des Richters an den des Mordes Angeklagten: Haben Sie die Tat begangen?
Antwort des Angeklagten: Nein
Antwort der Richters: Freispruch aufgrund der Aussager des Angeklagten!
Was für schwammige Argumente du doch benutzt...
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