31.08.2012, 13:56
(31.08.2012, 10:29)Blauer Apfel schrieb: Bitte einmal genau lesen:"wohl"... aber sicher weiß man es nicht. Mir scheint, als läge das sehr im Ermessen des jeweiligen Beamten, wie ein Verlassen des Landes zu interpretieren ist. Tatsächlich kann man ja bei einem Nordkoreaner, der beim Durchschreiten oder -schwimmen des Yalu erwischt wird, praktisch nicht nachweisen, zu welchem Zweck er das getan hat.
... who defects to a foreign country or to the enemy in betrayal of the country and the people ...
... wer in ein anderes Land oder zum Feind überläuft und dabei Verrat am Land und am Volk begeht ...
es geht nicht einfach um das Verlassen des Landes, sondern um eine feindliche Handlung gegenüber dem eigenen Land.
der Paragraph schließt wohl z.B. nicht ein, sich einen (illegalen) Job in China zu suchen.
(31.08.2012, 10:29)Blauer Apfel schrieb: Wenn man sich chinesische Medien anssieht, sind Grenzübertritte und illegale Beschäftigungen von Nordkoreanern in Nordost-China häufig, die Grenze ist ausgesprochen durchlässig.das hast du schon öfter erwähnt. Allerdings sagst du selbst, dass deren Beschäftigung illegal ist. Und ich sage: Nicht nur deren Beschäftigung, auch der Aufenthalt, wenn sie kein Visum haben.
Ich habe schon vielfach gehört (zugegen, aus westlichen Medien, aber dennoch aus mehreren verschiedenen), dass Nordkoreaner ohne Visum, die in China aufgegriffen werden, nach Nordkorea überstellt werden (zumindest theoretisch, gemäß Gesetz; dass es in China viele Schlupflöcher gibt, weiß ich auch). Und aus den (wiederum: westlichen) Medien habe ich, dass die dann oft ins Arbeitslager kommen.
Also entweder ist das alles nur Lüge, oder die Nordkoreaner halten sich nicht nur nach chinesischem Gesetz illegal in China auf, sondern sind auch nach nordkoreanischem illegal ausgereist.