31.08.2012, 08:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2012, 08:46 von kadarjanos.)
(30.08.2012, 22:22)NichtHurz schrieb: "Laut dieser (und Fotobeweis), steht das Verlassen des Landes unter Strafe sollte dieses nicht genehmigt sein. Diese beträgt wenn ich mich Recht entsinne mindestens 5 oder 7 Jahre "Umerziehungslager" und möglicher Besitzentzug."
@Leser Das ist auf jeden Fall per Gesetz geregelt. Hierzu müsste man noch einmal kadarjanos fragen, ob er das Bild aus dem nordkoreanischen Gesetzbuch noch ein weiteres Mal posten würde. Bei den Jahren bin ich mir nicht sicher, aber es sind sicher 5 oder 7.
Mind. 7 Jahre (Laut Artikel 47)