(30.08.2012, 19:55)egkr1 schrieb: Wie Du siehst, gibt es kein derartiges verfassungsmäßiges Recht.danke für die Antwort. Ich verstehe nicht, warum es anderen Leuten so schwer fällt, so eine Antwort zu geben.
Eventuell gibt es Durchführungsbestimmungen, wie es in den sozialistischen Ländern üblich ist. Daraus leitet sich aber kein Recht ab.
Jezt möchte ich noch wissen: Gibt es solche Durchführungsbestimmungen, und werden sie angewendet?
(30.08.2012, 19:55)egkr1 schrieb: Die Herren Genossen der nordkoreanischen Botschaft sollten etwas darüber sagen können, wenn sie sich denn trauten.na ja, wie willste das anstellen... Hier im Forum schreibt sicherlich keiner. Und wenn du einen Brief mit der Frage an die Botschaft schickst, wirst du (verständlicherweise) keine Antwort bekommen.